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Ist der digitale Kassenbeleg ausreichend?
#55
Da brat mir doch einer nen Storch, jetzt kam noch eine Antwort...

"Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30. Januar 2020 an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hinsichtlich der Belegausgabepflicht.

Dem BMF obliegen in erster Linie die Vorbereitung und Mitwirkung bei gesetzgeberischen Maßnahmen, Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften. Diese Aufgabenstellung macht es vom Umfang her leider nicht möglich, detaillierte Auskunftsersuchen zu steuerlichen Sachverhalten und Fragestellungen zu beantworten.

Im Übrigen ist es mir durch die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien ausdrücklich verwehrt, Auskünfte zu Rechtfragen zu erteilen, die in einem Einzelfall von Bedeutung sein können und zu deren Entscheidung eine andere Behörde berufen ist. Nach Artikel 108 Absatz 2 Grundgesetz sind die Landesfinanzbehörden für die Durchführung der Steuergesetze und damit für die Beurteilung des Einzelfalls zuständig.

Allgemein bemerke ich Folgendes:

Zur Erfüllung der Belegausgabepflicht ist es ausreichend, elektronisch erzeugte Kassenbelege auf einem Server zum Download bereitzustellen und dem Kunden den Downloadlink, z.B. als QR-Code-Anzeige, auf einer elektronischen Bestellhilfe oder einem Kundendisplay zur Verfügung zu stellen.

Die Zustimmung zur elektronischen Bereitstellung bedarf keiner besonderen Form.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgerreferat"


Wie versteht Ihr nun folgenden Satz am Ende?

"Zur Erfüllung der Belegausgabepflicht ist es ausreichend, elektronisch erzeugte Kassenbelege auf einem Server zum Download bereitzustellen und dem Kunden den Downloadlink, z.B. als QR-Code-Anzeige, auf einer elektronischen Bestellhilfe oder einem Kundendisplay zur Verfügung zu stellen."
Wenn ich helfen konnte, bewerte mich und Du hast auch mir geholfen! kassenclaudio
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RE: Ist der digitale Kassenbeleg ausreichend? - von Koronix - 11.02.2020, 12:20

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