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Ist der digitale Kassenbeleg ausreichend?
#54
Gerade in back.mail gelesen (bekam ich gemailt).

"Behauptung 3: Es reicht, wenn dem Kunden ein elektronischer Bon angeboten wird.

Noch weiß keiner, was ein rechtssicherer elektronischer Bon ist. Ein elektronischer Bon erfüllt nur dann die gesetzliche Pflicht, wenn der Kunde diesem zuvor zugestimmt hat und der elektronische Bon tatsächlich hergestellt wird. Wer einen QR-Code anbietet, hat meist keine vorherige Zustimmung des Kunden. Schlimmer noch: Die Regelung, dass der Kunde den Bon nicht mitnehmen muss, gilt nach dem Wortlaut des Anwendungserlasses (AEAO) nur für den Papierbon. Es kann also durchaus sein, dass der Kunde den elektronischen Bon auch erhalten bzw. herunterladen muss – erst dann kann der Bäcker auf den Ausdruck verzichten. Ob das so ist, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) bis jetzt noch nicht bestätigt. Es verweist darauf, dass es sich mit den Ländern abstimmen muss. Noch ist also nicht geklärt, wann ein angebotener E-Bon ausreicht und wie dieser konkret auszusehen hat. Foto: Löwenbäcker Schaper."


Sleepy Sleepy Sleepy
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RE: Ist der digitale Kassenbeleg ausreichend? - von Koronix - 07.02.2020, 12:47

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