06.02.2020, 11:13
So, eine weitere Antwort vom BMF
"Sehr geehrter Herr xxx,
gerne informieren Sie sich umfänglich auf unserer Internetseite:
https://www.bundesfinanzministerium.de/C...licht.html
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Rahmen der Auslegung der gesetzlichen Vorschrift zu elektronischen Kassen ausdrücklich vorgesehen, dass anstelle eines Papierbelegs ein elektronischer Beleg erstellt werden kann, wenn der Kunde zustimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgerreferat"
Ich muss mir die FAQ noch durchlesen, aber alleine der Satz "dass anstelle eines Papierbelegs ein elektronischer Beleg erstellt werden kann, wenn der Kunde zustimmt." sagt mir, dass es dann wohl nicht ausreicht den Beleg nur über das Display anzuzeigen.
"Sehr geehrter Herr xxx,
gerne informieren Sie sich umfänglich auf unserer Internetseite:
https://www.bundesfinanzministerium.de/C...licht.html
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Rahmen der Auslegung der gesetzlichen Vorschrift zu elektronischen Kassen ausdrücklich vorgesehen, dass anstelle eines Papierbelegs ein elektronischer Beleg erstellt werden kann, wenn der Kunde zustimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgerreferat"
Ich muss mir die FAQ noch durchlesen, aber alleine der Satz "dass anstelle eines Papierbelegs ein elektronischer Beleg erstellt werden kann, wenn der Kunde zustimmt." sagt mir, dass es dann wohl nicht ausreicht den Beleg nur über das Display anzuzeigen.