30.01.2020, 20:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.01.2020, 20:14 von heidebäcker.)
Man kann davon eigentlich ausgehen, dass Heise hinreichend genau recherchiert hat und sich auch beim BMF informiert hat.
Durch die Kundenanzeige allein hat er nicht die Möglichkeit, weil auch die entsprechende Hardware auf Kundenseite vorhanden sein muss.
Allein durch Darstellung eines QR Codes hat man seine Ausgabepflicht nicht erfüllt, gleiches gilt natürlich auch für eine WYSIWYG
Darstellung des Bons auf dem Bildschirm.
Durch die Kundenanzeige allein hat er nicht die Möglichkeit, weil auch die entsprechende Hardware auf Kundenseite vorhanden sein muss.
Allein durch Darstellung eines QR Codes hat man seine Ausgabepflicht nicht erfüllt, gleiches gilt natürlich auch für eine WYSIWYG
Darstellung des Bons auf dem Bildschirm.