04.01.2020, 09:28
Nur den digitalen Beleg bzw. den QR Code zu präsentieren reicht IMHO nicht aus um die Ausgabepflicht zu erfüllen. Das gedruckt wurde gilt ja als Nachweis dafür das auch verbucht wurde. Solange der Kunde nicht selbst aktiv wird sollte man daher nicht auf das Drucken verzichten.
Es gibt zwar einen Anbieter, war auch im WDR zu sehen, der "glaubt" man könne mit einer 1:1 Abbildung des Belegs auf dem Monitor sowie QR Code+App auskommen...
Es gibt zwar einen Anbieter, war auch im WDR zu sehen, der "glaubt" man könne mit einer 1:1 Abbildung des Belegs auf dem Monitor sowie QR Code+App auskommen...