27.11.2019, 11:57
Ich wäre da pessimistischer. Manch Prüfer könnte das etwas kritischer sehen. Erstmal muss der Kunde dem dig. Beleg zustimmen und des weiteren ein entsprechendes "Lesegerät" vorweisen. Sollte der Kunde nicht tatsächlich sein Smartphone zücken, so wäre die "analoge" Version des Belegs auf jeden Fall zu erstellen...