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Ist der digitale Kassenbeleg ausreichend?
#12
Das Bundesministerium der Finanzen hat in seinen FAQ's v. 19.11.2019
zu diesem Thema folgende Antwort:

Muss ab 1. Januar bei jedem Geschäftsvorgang der Beleg mitgenommen werden?

Nein, es gibt nur die Pflicht zur Ausgabe eines Belegs und die Pflicht zum unmittelbaren zur Verfügung
stellen. Es gibt keine Pflicht zur Mitnahme.
Was passiert, wenn der Ausgabepflicht nicht entsprochen wird?
Der Verstoß gegen die Belegausgabepflicht ist nicht bußgeldbewährt. Er könnte aber als Indiz dafür gewertet
werden, dass den Aufzeichnungspflichten nicht entsprochen wurde.
Eine Befreiung von der Belegausgabepflicht kommt laut Absatz 6.9 des AO Anwendungserlasses „nur dann in
Betracht, wenn nachweislich eine sachliche oder persönliche Härte für den einzelnen Steuerpflichtigen
besteht“. Wann liegt ein solcher Härtefall vor?
Die Frage, ob eine solche Härte vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls und ist von den Finanzbehörden vor
Ort zu prüfen
Grüße Fritz

Wer glaubt, die Hilfe anderer nicht mehr nötig zu haben, wird schroff.
(Luc de Clapiers Vauvernargues)
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RE: Ist der digitale Kassenbeleg ausreichend? - von Fritz - 29.11.2019, 16:51

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