02.11.2016, 11:50
(02.11.2016, 11:39)heidebäcker link schrieb: Das gilt für Postenrabatte, aber nicht für Belegrabatte, wie "nimmerlang" bereits ausprobiert hat. Ich glaub in der Anleitung stets auch irgendwo drin...
Da gebe ich dir Recht, gilt für Postenrabatte. Die Aufteilung es Belegrabattes must du so vornehmen, das du den steuerlich proportional verteilst. Das untersuchen die auch bei einer Prüfung. Gab ja mal früher einen schönen Fall beim großen gelben M, wo die die Nachlässe nur auf die 19% Artikel aufgeteilt hatten, wenn ich mich recht entsinne.
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