11.02.2016, 04:55
(11.02.2016, 04:12)Gilmor6481 link schrieb: ich habe auch schon die Preise auf den Lieferscheinen gefordert, auch mit Endsumme...
Ich beliefere ein Steuerberaterbüro... der Chef dort meinte, solange auf dem Lieferschein weder Beleg noch Rechnung steht, dürfen die Preise abgedruckt werden, sogar brutto oder netto und es darf sogar die MWST ausgewiesen werden...
(so macht es z.B. die Metro!)
Da bin ich anderer Meinung. Ich finde, Preise gehören auf Angebote, Bestellungen und Rechnungen, aber nicht auf Lieferscheine.
Verboten ist das natürlich nicht, insofern hat dein Steuerberater recht. Aber ist weder üblich noch sinnvoll.