16.09.2020, 18:00
Das meinen die offiziellen Quellen dazu:
Zitat:Der QR-Code ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Enthält der Bon zusätzlich einen QR-Code, kann eine Kassennachschau u. U. bereits beendet sein, wenn die Beleg-Verifika-tion funktioniert und die Integrität und Authentizität der Aufzeichnungen durch den beauf-tragten Amtsträger mit einzelnen Bons geprüft werden kann.(https://kassensichv.com/downloads/DSFinV...2-2.pdf?v2)
Ist kein QR-Code vorhanden, muss entweder aus dem Aufzeichnungssystem (DSFinV-K) oder aus der TSE (EDS) ein Datenexport vorgenommen werden, damit eine Prüfung der Daten erfolgen kann. Eine eventuell vermeidbare Störung des Betriebsablaufs kann somit in diesen Fällen nicht unterbleiben.