08.10.2019, 08:49
(07.10.2019, 23:14)koronix schrieb:(07.10.2019, 14:23)tabakbude schrieb: Der Handelsverband hat das heute auch gemeldet. Es heißt da aber, dass der Termin nicht verschoben wird, sondern dass man bis zum 30.09.2020 nicht bestraft wird.Mein Steuerberater meinte, er könne beim Finanzamt für z.B. die Bäckerbranche eine Befreiung der Beleg-Ausgabepflcht beantragen. Vielleicht mal selber informieren was dran ist.
Ist ja schon ein Unterschied.
Ja es gibt dann die Sonderregelung, sich auf Antrag von der Belegausgabepflicht befreien zu lassen, wenn man nachweisen kann, dass man langfristig einen Durchschnittsbon mit Kleinstbeträgen hat. Nach meiner Info kann ein Antrag z.B. für einen Eisverkäufer, der im Durchschnitt unter einem Euro pro Bon liegt, durchaus Erfolg haben. Nach jetzigem Informationsstand gilt ein DurchschnittsBon von vier oder fünf Euro jedoch schon nicht mehr als Kleinstbetrag.
Aber ist alles noch ganz neu und es ist gut möglich, dass sich daran im Laufe der Zeit ein ganz andere Praxis einstellt.