07.10.2019, 23:14
(07.10.2019, 14:23)tabakbude schrieb: Der Handelsverband hat das heute auch gemeldet. Es heißt da aber, dass der Termin nicht verschoben wird, sondern dass man bis zum 30.09.2020 nicht bestraft wird.Mein Steuerberater meinte, er könne beim Finanzamt für z.B. die Bäckerbranche eine Befreiung der Beleg-Ausgabepflcht beantragen. Vielleicht mal selber informieren was dran ist.
Ist ja schon ein Unterschied.