09.07.2019, 13:30
(09.07.2019, 06:17)THB schrieb: Hier steht was von einer neu beschlossenen Schonfrist für das neue Kassengesetz.
https://lebensmittelpraxis.de/handel-akt...19-08.html
Irgendwo anders habe ich gelesen, dass man sich bis 2023 Zeit lasen kann.
Mein Steuerberater hat jedoch die Info, dass es keine Schonfrist geben wird.
Kennt jemand verlässliche Quellen. Vielleicht auch zu den Kosten?
Leider wissen die Steuerberater auch noch nichts genaues. Nur soviel, dass die neue Regelung ein ab 1. Januar 2020 geltendes Bundesgesetz ist und daher weder ausgesetzt noch verschoben werden kann. Damit kenne ich mich aber natürlich auch nicht aus.