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Wie regelt ihr das?
Kunde kommt, kauft Kuchen zum Mitnehmen, setzt sich aber dann hin und isst im Haus.
Müsste man in diesem Fall die Steuer umbuchen? Kommt ja hin und wieder mal vor.
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Würde auf jeden Fall umbuchen, könnte ja der Mann vom Finanzamt sein!
“Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt.”
… sagte der deutsche Schriftsteller und Maler Joachim Ringelnatz, der 1883 geboren wurde.
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Da hat der Heidebäcker recht. Wenn du den Kunden gefragt hast,ist die Sache für dich erledigt.
Umbuchen würde heißen, den Beleg stornieren und dem Kunden einen neuen ausstellen. Ich denke, dass lässt sich im normalen Geschäftsbetrieb kaum realisieren. Zumal einige Anwender dann immer auch noch andere Verkaufspreise für den Im-Haus-Verzehr nutzen.
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Hat die Gleichbesteuerung wegen der Krise an dieser Stelle Euch was gebracht? Bei uns nicht.