12.06.2019, 11:08
(12.06.2019, 10:55)heidebäcker schrieb: Ist so richtig, wenn auch nicht besonders sinnvoll (daher Übernahme in's Kassenbuch wäre besser). Tagesabschlüsse, einmal verbucht, dürfen gemäß Gesetz nicht mehr geändert werden, deshalb wohl auch keine Korrektur im KB.
Genau so ist es. Bleibt daher nur die Möglichkeit einer zusätzlichen Gegenbuchung.