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Istgeldeingaben korrigieren - Druckversion

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Istgeldeingaben korrigieren - schlesierring - 12.06.2019

Wenn ich die Istgeldeingabe korrigiere ändert sich im Kassenbuch ja nichts! Also mache ich immer eine ensprechende Ein-/oder Auszahlung, um den korrekten Kassenbestand zu erhalten! Sehe ich das richtig oder habe ich da was übersehen und wofür dann nicht die möglichtkeit eine Istgeldeingabe zu korrigieren?


RE: Istgeldeingaben korrigieren - heidebäcker - 12.06.2019

Ist so richtig, wenn auch nicht besonders sinnvoll (daher Übernahme in's Kassenbuch wäre besser). Tagesabschlüsse, einmal verbucht, dürfen gemäß Gesetz nicht mehr geändert werden, deshalb wohl auch keine Korrektur im KB.


RE: Istgeldeingaben korrigieren - Thomas - 12.06.2019

(12.06.2019, 10:55)heidebäcker schrieb: Ist so richtig, wenn auch nicht besonders sinnvoll (daher Übernahme in's Kassenbuch wäre besser). Tagesabschlüsse, einmal verbucht, dürfen gemäß Gesetz nicht mehr geändert werden, deshalb wohl auch keine Korrektur im KB.

  Genau so ist es. Bleibt daher nur die Möglichkeit einer zusätzlichen Gegenbuchung.


RE: Istgeldeingaben korrigieren - Rennweck - 12.06.2019

ich mache auch eine kassenbuch korrektur. aber nur ab 30€


RE: Istgeldeingaben korrigieren - Tott - 13.06.2019

<p>
(12.06.2019, 13:52)Rennweck schrieb: ich mache auch eine kassenbuch korrektur. aber nur ab 30€

Wie kommst du gerade auf 30€? Steht der Wert in irgendwelchen Vorschriften oder ist das eine selbst festgelegte Grenze?</p>


RE: Istgeldeingaben korrigieren - Rennweck - 13.06.2019

die grenze habe ich mir selbst festgelegt!


RE: Istgeldeingaben korrigieren - heidebäcker - 13.06.2019

Dann wäre aber IMHO die Führung des Kassenbuchs fehlerhaft und damit Grund zur Beanstandung seitens des FA. Mal davon abgesehen, dass der StB auch Alarm schlagen würde.