08.09.2017, 14:46
Die Lieferscheinnummer reicht nicht (zumindest nich nach der Gesetzgebung)
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
"5. die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,"
Wie gesagt, Combase ist dran das ganze zu Gunsten des Kunden zu optimieren. Die Anfrage zum Ministerium steht und sobald was handfestes zurück kommt wird angepasst.
Es gibt Präzidentsfälle bei denen man sich teils von Seiten der Behörde etwas gebogen hat, jedoch ist das dann eben der Ausnahmefall und allgemein sollte man sich eben an die Regel halten.
Wie gesagt etwas abwarten, und ich bin mir sicher eine Optimierung wird kommen!
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
"5. die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,"
Wie gesagt, Combase ist dran das ganze zu Gunsten des Kunden zu optimieren. Die Anfrage zum Ministerium steht und sobald was handfestes zurück kommt wird angepasst.
Es gibt Präzidentsfälle bei denen man sich teils von Seiten der Behörde etwas gebogen hat, jedoch ist das dann eben der Ausnahmefall und allgemein sollte man sich eben an die Regel halten.
Wie gesagt etwas abwarten, und ich bin mir sicher eine Optimierung wird kommen!