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Wenn ich die Istgeldeingabe korrigiere ändert sich im Kassenbuch ja nichts! Also mache ich immer eine ensprechende Ein-/oder Auszahlung, um den korrekten Kassenbestand zu erhalten! Sehe ich das richtig oder habe ich da was übersehen und wofür dann nicht die möglichtkeit eine Istgeldeingabe zu korrigieren?
“Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt.”
… sagte der deutsche Schriftsteller und Maler Joachim Ringelnatz, der 1883 geboren wurde.
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Ist so richtig, wenn auch nicht besonders sinnvoll (daher Übernahme in's Kassenbuch wäre besser). Tagesabschlüsse, einmal verbucht, dürfen gemäß Gesetz nicht mehr geändert werden, deshalb wohl auch keine Korrektur im KB.
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ich mache auch eine kassenbuch korrektur. aber nur ab 30€
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13.06.2019, 09:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.06.2019, 22:13 von Koronix.
Bearbeitungsgrund: Textformatierung verbessert
)
die grenze habe ich mir selbst festgelegt!
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Dann wäre aber IMHO die Führung des Kassenbuchs fehlerhaft und damit Grund zur Beanstandung seitens des FA. Mal davon abgesehen, dass der StB auch Alarm schlagen würde.