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Neues Kassengesetz
#11
Wie soll das dann elektronisch ablaufen?
Frägt die VerkäuferIn jedesmal nach?
Grüße Fritz

Wer glaubt, die Hilfe anderer nicht mehr nötig zu haben, wird schroff.
(Luc de Clapiers Vauvernargues)
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#12
@Fritz:

Schau mal hier: https://support.korona.de/release-notes-...e5b7e-4f33

Der Kunde kann schon vor Belegabschluss den QR Code vom Kundendisplay einscannen und gleich oder später seine E-Mail Adresse in sein Smartphone tippen. Sobald der Bon abgeschlossen ist, bekommt er ihn per E-Mail im PDF Format.

Übrigens entspricht das Vorgehen sowohl der DSGVO und auch der neuen KassenSichV.
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#13
(10.09.2019, 16:05)Thomas schrieb: @Fritz:

Schau mal hier: https://support.korona.de/release-notes-...e5b7e-4f33

Der Kunde kann schon vor Belegabschluss den QR Code vom Kundendisplay einscannen und gleich oder später seine E-Mail Adresse in sein Smartphone tippen. Sobald der Bon abgeschlossen ist, bekommt er ihn per E-Mail im PDF Format.

Übrigens entspricht das Vorgehen sowohl der DSGVO und auch der neuen KassenSichV.
Das leuchtet mir ein. Das ist ja auch ein unbarer Zahlungsweg.
Ich denke, das wird noch etwas dauern, da die Meisten noch mit der EC-Karte bezahlen und nicht mit dem Smartphone.
Vielleicht kommen die Deutschen Sparkassen, Genossenschaftsbanken und der Rest (Deutsche Bank, Commerzbank) noch zeitnah in die Gänge. Wink
Grüße Fritz

Wer glaubt, die Hilfe anderer nicht mehr nötig zu haben, wird schroff.
(Luc de Clapiers Vauvernargues)
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#14
Das ist unabhängig von der Zahlungsart.
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#15
Auf Südback war das nun auch überall Thema.


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#16
Laut aktuellem BÄKO magazin online wurde die Schonfrist bis 30.09.2020 bestätigt.
Grüße Fritz

Wer glaubt, die Hilfe anderer nicht mehr nötig zu haben, wird schroff.
(Luc de Clapiers Vauvernargues)
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#17
Der Handelsverband hat das heute auch gemeldet. Es heißt da aber, dass der Termin nicht verschoben wird, sondern dass man bis zum 30.09.2020 nicht bestraft wird.

Ist ja schon ein Unterschied.
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#18
(07.10.2019, 14:23)tabakbude schrieb: Der Handelsverband hat das heute auch gemeldet. Es heißt da aber, dass der Termin nicht verschoben wird, sondern dass man bis zum 30.09.2020 nicht bestraft wird.

Ist ja schon ein Unterschied.
Mein Steuerberater meinte, er könne beim Finanzamt für z.B. die Bäckerbranche eine Befreiung der Beleg-Ausgabepflcht beantragen. Vielleicht mal selber informieren was dran ist.
Wenn ich helfen konnte, bewerte mich und Du hast auch mir geholfen! kassenclaudio
[Bild: signatur.jpg]
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#19
(07.10.2019, 23:14)koronix schrieb:
(07.10.2019, 14:23)tabakbude schrieb: Der Handelsverband hat das heute auch gemeldet. Es heißt da aber, dass der Termin nicht verschoben wird, sondern dass man bis zum 30.09.2020 nicht bestraft wird.

Ist ja schon ein Unterschied.
Mein Steuerberater meinte, er könne beim Finanzamt für z.B. die Bäckerbranche eine Befreiung der Beleg-Ausgabepflcht beantragen. Vielleicht mal selber informieren was dran ist.

Ja es gibt dann die Sonderregelung, sich auf Antrag von der Belegausgabepflicht befreien zu lassen, wenn man nachweisen kann, dass man langfristig einen Durchschnittsbon mit Kleinstbeträgen hat. Nach meiner Info kann ein Antrag z.B. für einen Eisverkäufer, der im Durchschnitt unter einem Euro pro Bon liegt, durchaus Erfolg haben. Nach jetzigem Informationsstand gilt ein DurchschnittsBon von vier oder fünf Euro jedoch schon nicht mehr als Kleinstbetrag.

Aber ist alles noch ganz neu und es ist gut möglich, dass sich daran im Laufe der Zeit ein ganz andere Praxis einstellt.
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#20
War gerade beim Italiener und habe mit dem über das Kassengesetz geredet. Der sagt, das Vectron 590 € pro Kasse für die Softwareereiterung verlangt und das TSE Teil kommt noch oben drauf. Das das was kostet leuchtet mir schon ein, aber soviel?

Hat sich schon mal jemand bei Korona erkundigt, was das da kosten wird?
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