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Ist der digitale Kassenbeleg ausreichend?
#11
(28.11.2019, 15:10)tabakbude schrieb:

"Wir achten auf die Natur!
Bei uns einfach Ihren Beleg als Mail empfangen, und der Umwelt und Ihrer Zukunft einen Gefallen tun."

Man könnte das sogar zu Werbezwecken nutzen, der Trend ist ja gerade da.
Wenn ich helfen konnte, bewerte mich und Du hast auch mir geholfen! kassenclaudio
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#12
Das Bundesministerium der Finanzen hat in seinen FAQ's v. 19.11.2019
zu diesem Thema folgende Antwort:

Muss ab 1. Januar bei jedem Geschäftsvorgang der Beleg mitgenommen werden?

Nein, es gibt nur die Pflicht zur Ausgabe eines Belegs und die Pflicht zum unmittelbaren zur Verfügung
stellen. Es gibt keine Pflicht zur Mitnahme.
Was passiert, wenn der Ausgabepflicht nicht entsprochen wird?
Der Verstoß gegen die Belegausgabepflicht ist nicht bußgeldbewährt. Er könnte aber als Indiz dafür gewertet
werden, dass den Aufzeichnungspflichten nicht entsprochen wurde.
Eine Befreiung von der Belegausgabepflicht kommt laut Absatz 6.9 des AO Anwendungserlasses „nur dann in
Betracht, wenn nachweislich eine sachliche oder persönliche Härte für den einzelnen Steuerpflichtigen
besteht“. Wann liegt ein solcher Härtefall vor?
Die Frage, ob eine solche Härte vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls und ist von den Finanzbehörden vor
Ort zu prüfen
Grüße Fritz

Wer glaubt, die Hilfe anderer nicht mehr nötig zu haben, wird schroff.
(Luc de Clapiers Vauvernargues)
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#13
Sprich wir warten mal ab was passiert und verpesten solange die Umwelt...
Macht ein Ausdruck des Bons per Laserdrucker mehr Sinn?
Ich suche nach einer sinnvollen Alternative.
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#14
Versuch mal den Papiersparmodus des Druckers (im Konfigurationsutility und/oder Druckertreiber zu finden). Bei Korona zusätzlich im Bonlayout die Beleginfos reduzieren, sowie Logos und unnötige Kopf-/Fußzeilen entfernen. Die vom FA geforderten Angaben dürfen natürlich nicht fehlen.
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#15
Wie aus den Onlinetickern für Bäcker gehört habe gibt es seit kurzem Thermopapier das nicht mehr so schädlich sein soll.
Dazu muß man im Internet nachschauen.
Seit letzter Woche wurde einem Bäcker in Bayreuth die "Härteklausel" zugestanden. D.h., bis z. 30.09.2019 ist er von der Bonpflicht befreit.
Grüße Fritz

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(Luc de Clapiers Vauvernargues)
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#16
Ab dem 1.1. ist der Verkauf von BPA beschichteten Papieren sowieso verboten.

https://www.brother.de/blog/branchentren...ermopapier
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#17
Danke für die Info. Wissen bisher nur Wenige.
Grüße Fritz

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(Luc de Clapiers Vauvernargues)
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#18
Setzt jemand nur auf den digitalen Bon?
Grüße

mabaker1506
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#19
(03.01.2020, 13:21)mabaker1506 schrieb: Setzt jemand nur auf den digitalen Bon?

Würde mich auch interessieren!
Wenn ich helfen konnte, bewerte mich und Du hast auch mir geholfen! kassenclaudio
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#20
(03.01.2020, 13:21)mabaker1506 schrieb: Setzt jemand nur auf den digitalen Bon?

Ich glaube nicht, dass das reicht. Der digitale Bon ist zwar eine Alternative zum Papier, aber wenn der Kunde seinen Papierbeleg möchte, muss du ihm den auch aushändigen. Das alles ist ja noch sehr frisch. Die ersten Kassennachschauen 2020 werden zeigen, wie die Prüfer mit dem Thema umgehen.
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