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Programmierprotokoll & Handbuch
#1
Hallo zusammen,

Nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO sind die zur Kasse gehörenden Organisationsunterlagen, insbesondere die Bedienungsanleitung, die Programmieranleitung, und Programmierprotokolle zusammen  mit der Verfahrensdokumentation aufzubewahren.

Der BFH hat mit Urteil vom 25.3.2015 (Az. X R 20/13) grundlegend entschieden, dass Anweisungen zur Kassenprogrammierung sowie insbesondere die Programmierprotokolle, nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO als "sonstige Organisationsunterlagen" aufbewahrungspflichtig sind. Das Fehlen von Programmierprotokollen sehen aktuell der BFH und die Finanzgerichte für sich genommen bereits als einen so gravierenden Mangel, dass bei bargeldintensiven Betrieben eine Schätzungsbefugnis dem Grunde nach besteht; denn systembedingt bestehe keine Gewähr mehr für die Vollständigkeit der Erfassung der Bareinnahmen.

Fragen:

- Wo kann ich die eine Bedienungsanleitung zum ausdrucken herunterladen, die ich der Verfahrensdokumentation beilegen  kann, um meine gesetzlichen Pflichten zu erfüllen?

- Wo kann ich Programmierprotokolle anzeigen und ausdrucken, um meine gesetzlichen Pflichten zu erfüllen?


Danke, Beste Grüße 
Jan
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Programmierprotokoll & Handbuch - von Jan - 20.02.2021, 02:35

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