13.05.2019, 09:19
Ja, eine offene Ladenkasse mit handschriftlicher Aufzeichnung ist weiterhin zulässig.
In deinem Fall wäre ich mir nicht ganz sicher. Normalerweise gilt, dass du nicht wieder zu einer offenen Ladenkasse zurückgeben kannst, wenn du bereits eine Computerkasse in deinem Unternehmen verwendet hast. Es ist somit davon abhängig, ob der jeweilige Prüfer den PC mit Excel bereits als ein elektronisches Abrechnungssystem sieht.
In deinem Fall wäre ich mir nicht ganz sicher. Normalerweise gilt, dass du nicht wieder zu einer offenen Ladenkasse zurückgeben kannst, wenn du bereits eine Computerkasse in deinem Unternehmen verwendet hast. Es ist somit davon abhängig, ob der jeweilige Prüfer den PC mit Excel bereits als ein elektronisches Abrechnungssystem sieht.