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Ab 1.1.24 TSE Seriennr. am Beleg
#23
Warum, denn? Ich würde davon ausgehen, solange je alle Informationen enthalten sind ist das in Ordnung. Wenn natürlich der QR-Code andere Informationen enthält wie der Ausdruck an und für sich, dann würde ich sagen ja.
Wenn ich helfen konnte, bewerte mich und Du hast auch mir geholfen! kassenclaudio
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  • schlesierring (01-15-2024)
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RE: Ab 1.1.24 TSE Seriennr. am Beleg - von Koronix - 12.01.2024, 18:13

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