KORONA POS Kassenforum

Normale Version: Ist der digitale Kassenbeleg ausreichend?
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Ich habe gerade beim BMF angerufen und die Dame am Telefon ist der Meinung das es genügen müsste wenn der Beleg wirklich erstellt wurde und über die Kundenanzeige angeboten wird, ich sollte aber sicherheitshalber noch eine Mail schreiben, was ich nun getan habe.
Sollte ich Antwort bekommen, werde ich diese hier mitteilen.
Hier schon eine Antwort vom BMF, leider nicht eindeutig aber ich frag nochmal nach.



"Sehr geehrter Herr xxx,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30. Januar 2020 hinsichtlich der Belegausgabepflicht.

 

Die Belegausgabepflicht gilt ab dem 1. Januar 2020 für elektronische Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 Abgabenordnung. Der Beleg muss im Zeitpunkt der Beendigung des Geschäftsvorfalls erstellt und dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Allein die Möglichkeit, dem Kunden ein Beleg zu übergeben, reicht nicht aus. Anstelle eines Papierbelegs kann dem Kunden, wenn dieser zustimmt, ein elektronsicher Beleg zur Verfügung gestellt werden. Es gibt keine Vorgaben, wie ein elektronischer Beleg übermittelt werden muss. Dies kann per E-Mail, über Kundenkonto oder sogenannte "Near Field Communication" (NFC) direkt auf das Mobiltelefon erfolgen.

 

Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.

 

Hinweis:

Für das Bundesministerium der Finanzen ist es ein sehr wichtiges Anliegen, Ihre Privatsphäre und Ihre persönlichen Daten (nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) zu schützen. Über den datenschutzkonformen Umgang mit den von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten finden Sie weitere Erläuterungen auf der Webseite des BMF unter folgendem Link:

 

https://www.bundesfinanzministerium.de/W...chutz.html

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Ihr Bürgerreferat"


Meine Antwort...

"Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer Aussage "Anstelle eines Papierbelegs kann dem Kunden, wenn dieser zustimmt, ein elektronsicher Beleg zur Verfügung gestellt werden. Es gibt keine Vorgaben, wie ein elektronischer Beleg übermittelt werden muss. Dies kann per E-Mail, über Kundenkonto oder sogenannte "Near Field Communication" (NFC) direkt auf das Mobiltelefon erfolgen."
Der Beleg wird ja durch die Kundenanzeige und den QR-Code zur Verfügung gestellt, reicht das schon aus oder muß der Kunde die Entgegennahme signalisieren oder darauf hinweisen das er damit einverstanden ist?


Beste Grüße"
Standardantwort Wink Der Heise Text dazu

https://www.heise.de/newsticker/meldung/...48535.html

unter "Muss wirklich jeder Bon ausgedruckt werden?", letzter Satz ist eigentlich recht eindeutig.
(30.01.2020, 19:33)heidebäcker schrieb: [ -> ]Standardantwort Wink Der Heise Text dazu

https://www.heise.de/newsticker/meldung/...48535.html

unter "Muss wirklich jeder Bon ausgedruckt werden?", letzter Satz ist eigentlich recht eindeutig.


1. Wenn ein Artikel von Heise mehr Aussagekraft wie das BMF selbst hat, dann höre ich auf zu denken. Wink

2. Genau das ist doch die Frage "Dazu muss der Kunde jedoch die Möglichkeit haben,..." die Möglichkeit hat er durch die Kundenanzeige ja, jedoch schreibt mir das BMF dann wieder "Allein die Möglichkeit, dem Kunden ein Beleg zu übergeben, reicht nicht aus"
Man kann davon eigentlich ausgehen, dass Heise hinreichend genau recherchiert hat und sich auch beim BMF informiert hat.
Durch die Kundenanzeige allein hat er nicht die Möglichkeit, weil auch die entsprechende Hardware auf Kundenseite vorhanden sein muss.
Allein durch Darstellung eines QR Codes hat man seine Ausgabepflicht nicht erfüllt, gleiches gilt natürlich auch für eine WYSIWYG
Darstellung des Bons auf dem Bildschirm.
Ich frage mich nur wie man im Handelsblatt dann auf so eine leichtsinnige Aussage kommt!?

https://app.handelsblatt.com/unternehmen...EEDZzy-ap6

Zitat: "Selbst wenn der Kunde den Code nicht abscannt, ist der Bäcker nicht mehr verpflichtet, den Bon auszudrucken. „Für uns stellt das eine Vereinfachung dar“, freut sich Unternehmer Dördelmann."
Wie gesagt, manche interpretieren es so. Hier fehlt einfach die Klarstellung. Denn so wie ich es zumindest sehe, kann man seiner Pflicht nur nachkommen indem man entweder druckt oder die PDF Datei tatsächlich beim Kunden im Postfach landet. Anders wäre es ja wirklich komplett sinnfrei.
(03.02.2020, 08:43)heidebäcker schrieb: [ -> ]Wie gesagt, manche interpretieren es so. Hier fehlt einfach die Klarstellung. Denn so wie ich es zumindest sehe, kann man seiner Pflicht nur nachkommen indem man entweder druckt oder die PDF Datei tatsächlich beim Kunden im Postfach landet. Anders wäre es ja wirklich komplett sinnfrei.

Ich sehe es genau so. Auf meine erneute Nachfrage beim BMF bekam ich bisher keine Antwort mehr.
Der Zentralverband Bäckerhandwerk wartet auch auf eine Antwort, denn deren Referent ist der selben Ansicht, wie im aktuellen Newsletter zu lesen ist.
(05.02.2020, 08:44)heidebäcker schrieb: [ -> ]Der Zentralverband Bäckerhandwerk wartet auch auf eine Antwort, denn deren Referent ist der selben Ansicht, wie im aktuellen Newsletter zu lesen ist.

Ich habe nochmal nachgelegt...

"Sehr geehrte Damen und Herren,
leider bekam ich auf meine zweite Frage zum digitalen Kassenbeleg noch keine eindeutig zu verstehende Antwort. Nicht nur ich bin mir unsicher wie genau Ihre Interpredation zur Regelung zu verstehen ist.
Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen, wir möchten ja unsere Kunden gut beraten können.


Grüße"
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