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Normale Version: Trinkgelder
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In der Deutschen Handwerks Zeitung v. 26.07.2019 steht folgender Bericht:

Trinkgeld für den Chef
Bei der unangekündigten Kassen-Nachschau oder bei Betriebsprüfungen suchen Finanzbeamte gezielt nach Trinkgeldern an den Unternehmer.
Denn diese sind einkommen- u. umsatzsteuerpflichtig.
Fehlen die Aufzeichnungen zu Trinkgeldern, wird das Finanzamt die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung kippen. Es drohen hohe Zuschätzungen zum Umsatz und Gewinn.
Falls noch nicht geschehen, sollten Trinkgelder des Unternehmers also in der Gewinnerwmittlung 2018 ales Betriebseinnahme und in der Umsatzsteuererklärung 2018 als Umsatz erklärt werden.
Trinkgelder an angestellte Mitarbeiter sind dagegen steuerfrei!

Frage: Wurde schon jemand von seinem Steuerberater darauf hingewiesen.

Wer setzt dies in seinen Tageseinnahmen korrekt um?
Deswegen das Trinkgeld immer da hin, wo es auch hingehört: Direkt an den Mitarbeiter.
(10.09.2019, 16:57)tabakbude schrieb: [ -> ]Deswegen das Trinkgeld immer da hin, wo es auch hingehört: Direkt an den Mitarbeiter.
Das stimmt soweit schon, wenn aber die/der MitinhaberIn im Verkauf an der Kasse explizit angemeldet ist, dann bekommt auch diese Person Trinkgeld.
Ein Kollege nutzt die unkonventionelle Lösung einer Spendenbox, z.B. für "Brot für die Welt" oder Ähnliches.