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| RE: Istgelddifferenzen Datev und Kassenbuch |
26.06.2025, 18:33 |
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| Istgelddifferenzen Datev und Kassenbuch |
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Rennweck schrieb: (03.08.2022, 17:37)
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nachfolgen die Antwort vom Support:
wir empfehlen das Kassenbuch und Datev getrennt zu beachten.
Das Kassenbuch ist für die gesetzliche Anforderung gedacht festzuhalten, wie viel Bargeld täglich vor Ort ist.
Aus dem Kassenbuch machen Sie dann Auszahlungen und bringen diese zur Bank.
Bargeld sollte erst mit dem Einzahlungsbeleg der Bank für Ihren Steuerberater und damit Datev interessant sein.
Ihr Steuerberater muss nicht wissen ob Sie eine Differenz auf dem Tagesabschluss hatten oder nicht und der eigentlich relevante Ist-Wert für Ihren Steuerberater ist das, was auf Ihrem Konto landet. Der Versuch die Daten detailliert in Datev abzubilden hat in der Regel wenig Wert.
Wenn Sie selbst Datev nutzen würden, und Datev auch als Kassenbuch nutzen, dann sieht das anders aus. Dann kann man sich darauf konzentrieren, dass die Abbildung der Geldflüsse für Datev im Detail stimmt. Aber dann sollten Sie nicht versuchen noch zusätzlich das integrierte Kassenbuch zu verwenden.
Das einige unserer Kunden gerne das Kassenbuch und Datev parallel nutzen möchten ist uns bekannt und eine Überarbeitung unseres Kassenbuchs ist auch ausstehend. Wir sind da etwas gespalten zwischen einer möglichst simplen und automatischen Erfüllung der Pflicht ein Kassenbuch zu führen, und den Anforderungen einer Buchhaltungssoftware wie Datev. Wir wollen keine Buchhaltungssoftware sein, müssten uns aber daran orientieren um Abläufe parallel halten zu können. Dazu kommen noch andere konzeptionelle Zwickmühlen zwischen gesetzlichen Vorgaben für ein Kassenbuch und praktischen Belangen der Buchführung, die sich widersprechen. Daher kann ich Ihnen leider keinen Zeitrahmen nennen, wann es an der Stelle Neuerungen geben könnte.
[hr]
...zufriedenstellend ist das für mich leider nicht!
--
Hallo,
ist das immer noch der aktuelle Stand? Ich habe eine Rückfrage zur Nutzung des Kassenbuchs in Verbindung mit dem DATEV-Export. Im Handbuch steht ausdrücklich: „Das Kassenbuch sollte nicht in Kombination mit einem DATEV-Export genutzt werden.“ Wir möchten gerne den DATEV-Export verwenden – müssen wir dann trotzdem zusätzlich das Kassenbuch führen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen?
Außerdem interessiert mich, wie andere Händler mit Istgeld-Differenzen umgehen. Werden diese Differenzen über ein Erlöskonto im DATEV-Export direkt an den Steuerberater übermittelt? Gerade wenn morgens das Wechselgeld falsch gezählt wird, entsteht am Tagesende zwangsläufig eine Differenz. Macht es in solchen Fällen überhaupt Sinn, diese Differenzen zu exportieren, oder gibt es dafür eine andere empfohlene Vorgehensweise? Auch im Hinblick das bei wirklichen Differenzen die Kontobuchung über Aufwand oder Ertrag erfolgen sollte.
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