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Hallo,
wer von euch benutzt den Datev export UND das Kassenbuch von Korona?
Es geht dabei um die Istgelddifferenzen die sich im Kassenbuch auf den Tagesabschluss beziehen und im Datev Export auf die Differenzen von den Kassierer*innen beziehen.
Dabei ist mein Problem, dass der Kassenbestand im Korona Kassenbuch nicht mit dem Kassenbestand des Datev Exports übereinstimmt.
Meines Erachtens müssten die Bestände doch gleich sein bzw. müsste dann eine entsprechende Buchung zum Ausgleich erstellt werden.
Wer kann mir da helfen?
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Kannst Du mal ein etwas genaueres Beispiel nennen?
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Hallo Claudio,
du kennst ja den Unterschied zwischen den Istgelddifferenzen welche im Korona Kassenbuch und im Datev Export ausgegeben werden. Nun sind alle Einnahnen und Ausgaben im Kassenbuch und in der Buchhaltungssoftware identisch und trotzdem entsteht eine erhebliche Differenz im Endsaldo zwichen Kassenbuch und den Daten von Datev. Ich habe auch schon die Daten abgeglichen und es liegt nur an den Istgelddifferenzen die sich eben im Kassenbuch auf den Tagesabschluss beziehen und im Datev Export auf die Istgelddifferenz der Verkäufer*innen.
Nun möchte ich gerne wissen wie mit den Differenzen umzugehen ist (ich habe bereits den Steuerberater gefragt, ohne erfolg). Ferne möchte ich wissen ob man die Istgelddifferenzen von Kassenbuch und Datev Export nicht angleichen kann damit die Bestände überein stimmen was aus meiner Sicht logisch wäre.
Viele Grüße Stefan
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Wenn ich mich da richtig erinnere, hatten wir das doch geklärt!? Wenn nicht, dann schreib halt noch einmal ein Ticket an die Combase. Wäre schön, wenn du die Lösungen hier niederschreibst.
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03.08.2022, 17:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.08.2022, 17:38 von Rennweck.)
nachfolgen die Antwort vom Support:
wir empfehlen das Kassenbuch und Datev getrennt zu beachten.
Das Kassenbuch ist für die gesetzliche Anforderung gedacht festzuhalten, wie viel Bargeld täglich vor Ort ist.
Aus dem Kassenbuch machen Sie dann Auszahlungen und bringen diese zur Bank.
Bargeld sollte erst mit dem Einzahlungsbeleg der Bank für Ihren Steuerberater und damit Datev interessant sein.
Ihr Steuerberater muss nicht wissen ob Sie eine Differenz auf dem Tagesabschluss hatten oder nicht und der eigentlich relevante Ist-Wert für Ihren Steuerberater ist das, was auf Ihrem Konto landet. Der Versuch die Daten detailliert in Datev abzubilden hat in der Regel wenig Wert.
Wenn Sie selbst Datev nutzen würden, und Datev auch als Kassenbuch nutzen, dann sieht das anders aus. Dann kann man sich darauf konzentrieren, dass die Abbildung der Geldflüsse für Datev im Detail stimmt. Aber dann sollten Sie nicht versuchen noch zusätzlich das integrierte Kassenbuch zu verwenden.
Das einige unserer Kunden gerne das Kassenbuch und Datev parallel nutzen möchten ist uns bekannt und eine Überarbeitung unseres Kassenbuchs ist auch ausstehend. Wir sind da etwas gespalten zwischen einer möglichst simplen und automatischen Erfüllung der Pflicht ein Kassenbuch zu führen, und den Anforderungen einer Buchhaltungssoftware wie Datev. Wir wollen keine Buchhaltungssoftware sein, müssten uns aber daran orientieren um Abläufe parallel halten zu können. Dazu kommen noch andere konzeptionelle Zwickmühlen zwischen gesetzlichen Vorgaben für ein Kassenbuch und praktischen Belangen der Buchführung, die sich widersprechen. Daher kann ich Ihnen leider keinen Zeitrahmen nennen, wann es an der Stelle Neuerungen geben könnte.
...zufriedenstellend ist das für mich leider nicht!
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(03.08.2022, 17:37)Rennweck schrieb: nachfolgen die Antwort vom Support:
wir empfehlen das Kassenbuch und Datev getrennt zu beachten.
Das Kassenbuch ist für die gesetzliche Anforderung gedacht festzuhalten, wie viel Bargeld täglich vor Ort ist.
Aus dem Kassenbuch machen Sie dann Auszahlungen und bringen diese zur Bank.
Bargeld sollte erst mit dem Einzahlungsbeleg der Bank für Ihren Steuerberater und damit Datev interessant sein.
Ihr Steuerberater muss nicht wissen ob Sie eine Differenz auf dem Tagesabschluss hatten oder nicht und der eigentlich relevante Ist-Wert für Ihren Steuerberater ist das, was auf Ihrem Konto landet. Der Versuch die Daten detailliert in Datev abzubilden hat in der Regel wenig Wert.
Wenn Sie selbst Datev nutzen würden, und Datev auch als Kassenbuch nutzen, dann sieht das anders aus. Dann kann man sich darauf konzentrieren, dass die Abbildung der Geldflüsse für Datev im Detail stimmt. Aber dann sollten Sie nicht versuchen noch zusätzlich das integrierte Kassenbuch zu verwenden.
Das einige unserer Kunden gerne das Kassenbuch und Datev parallel nutzen möchten ist uns bekannt und eine Überarbeitung unseres Kassenbuchs ist auch ausstehend. Wir sind da etwas gespalten zwischen einer möglichst simplen und automatischen Erfüllung der Pflicht ein Kassenbuch zu führen, und den Anforderungen einer Buchhaltungssoftware wie Datev. Wir wollen keine Buchhaltungssoftware sein, müssten uns aber daran orientieren um Abläufe parallel halten zu können. Dazu kommen noch andere konzeptionelle Zwickmühlen zwischen gesetzlichen Vorgaben für ein Kassenbuch und praktischen Belangen der Buchführung, die sich widersprechen. Daher kann ich Ihnen leider keinen Zeitrahmen nennen, wann es an der Stelle Neuerungen geben könnte.
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Hallo,
ist das immer noch der aktuelle Stand? Ich habe eine Rückfrage zur Nutzung des Kassenbuchs in Verbindung mit dem DATEV-Export. Im Handbuch steht ausdrücklich: „Das Kassenbuch sollte nicht in Kombination mit einem DATEV-Export genutzt werden.“ Wir möchten gerne den DATEV-Export verwenden – müssen wir dann trotzdem zusätzlich das Kassenbuch führen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen?
Außerdem interessiert mich, wie andere Händler mit Istgeld-Differenzen umgehen. Werden diese Differenzen über ein Erlöskonto im DATEV-Export direkt an den Steuerberater übermittelt? Gerade wenn morgens das Wechselgeld falsch gezählt wird, entsteht am Tagesende zwangsläufig eine Differenz. Macht es in solchen Fällen überhaupt Sinn, diese Differenzen zu exportieren, oder gibt es dafür eine andere empfohlene Vorgehensweise? Auch im Hinblick das bei wirklichen Differenzen die Kontobuchung über Aufwand oder Ertrag erfolgen sollte.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
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• Koronix (06-26-2025)
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(26.06.2025, 18:33)Stefan schrieb: (03.08.2022, 17:37)Rennweck schrieb: nachfolgen die Antwort vom Support:
wir empfehlen das Kassenbuch und Datev getrennt zu beachten.
Das Kassenbuch ist für die gesetzliche Anforderung gedacht festzuhalten, wie viel Bargeld täglich vor Ort ist.
Aus dem Kassenbuch machen Sie dann Auszahlungen und bringen diese zur Bank.
Bargeld sollte erst mit dem Einzahlungsbeleg der Bank für Ihren Steuerberater und damit Datev interessant sein.
Ihr Steuerberater muss nicht wissen ob Sie eine Differenz auf dem Tagesabschluss hatten oder nicht und der eigentlich relevante Ist-Wert für Ihren Steuerberater ist das, was auf Ihrem Konto landet. Der Versuch die Daten detailliert in Datev abzubilden hat in der Regel wenig Wert.
Wenn Sie selbst Datev nutzen würden, und Datev auch als Kassenbuch nutzen, dann sieht das anders aus. Dann kann man sich darauf konzentrieren, dass die Abbildung der Geldflüsse für Datev im Detail stimmt. Aber dann sollten Sie nicht versuchen noch zusätzlich das integrierte Kassenbuch zu verwenden.
Das einige unserer Kunden gerne das Kassenbuch und Datev parallel nutzen möchten ist uns bekannt und eine Überarbeitung unseres Kassenbuchs ist auch ausstehend. Wir sind da etwas gespalten zwischen einer möglichst simplen und automatischen Erfüllung der Pflicht ein Kassenbuch zu führen, und den Anforderungen einer Buchhaltungssoftware wie Datev. Wir wollen keine Buchhaltungssoftware sein, müssten uns aber daran orientieren um Abläufe parallel halten zu können. Dazu kommen noch andere konzeptionelle Zwickmühlen zwischen gesetzlichen Vorgaben für ein Kassenbuch und praktischen Belangen der Buchführung, die sich widersprechen. Daher kann ich Ihnen leider keinen Zeitrahmen nennen, wann es an der Stelle Neuerungen geben könnte.
...zufriedenstellend ist das für mich leider nicht!
Hallo,
ist das immer noch der aktuelle Stand? Ich habe eine Rückfrage zur Nutzung des Kassenbuchs in Verbindung mit dem DATEV-Export. Im Handbuch steht ausdrücklich: „Das Kassenbuch sollte nicht in Kombination mit einem DATEV-Export genutzt werden.“ Wir möchten gerne den DATEV-Export verwenden – müssen wir dann trotzdem zusätzlich das Kassenbuch führen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen?
Außerdem interessiert mich, wie andere Händler mit Istgeld-Differenzen umgehen. Werden diese Differenzen über ein Erlöskonto im DATEV-Export direkt an den Steuerberater übermittelt? Gerade wenn morgens das Wechselgeld falsch gezählt wird, entsteht am Tagesende zwangsläufig eine Differenz. Macht es in solchen Fällen überhaupt Sinn, diese Differenzen zu exportieren, oder gibt es dafür eine andere empfohlene Vorgehensweise? Auch im Hinblick das bei wirklichen Differenzen die Kontobuchung über Aufwand oder Ertrag erfolgen sollte.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Hi Stefan,
wenn du das KORONA.plus Modul gebucht hast, kannst du am Verkaufspunkt ein Istgeld-Differenz-Konto hinterlegen. Dann taucht das im DATEV Export auf (je nachdem im Haben oder Soll). Wenn du den DATEV Export ohne Plus-Modul nutzt wird es meines Wissens nach nicht im Export ausgewiesen. In jedem Fall taucht es aber im Kassenbuch auf.
An sich ist das Kassenbuch aber weiterhin ausbaufähig/überarbeitungsreif. Manuelle Transaktionen im Kassenbuch werden bspw. nicht per DATEV übertragen, obwohl man ein Konto hinterlegen kann. Voucher-Gutscheine (nicht Prepaid-Gutscheine) landen gar nicht im Kassenbuch, was das Saldo verfälscht. Bzgl. letzteres streiten sich aber auch die Geister, ob sowas ins Kassenbuch darf/soll. MMn sollte es aber aufgrund der Saldo-Problematik mit rein.
Beispiel:
Ich habe im Kassenbuch ein Saldo von 100.-€ und verkaufe einen Voucher-Gutschein für 100.-€. Der Kunde zahlt Bar. Nun sollte sich der Kassenbuch-Bestand um 100.-€ erhöhen (also 200.-€). Da das aber Umsatz aus einem Gutschein ist, erhöht sich das Saldo nicht. Bedeutet ich habe zwar 200.-€ physisch da, im Kassenbuch sind es weiterhin aber 100.-€. Jetzt wird darüber gestritten, ob das überhaupt ins Kassenbuch muss, da verkaufte Gutscheine nicht in den Umsatz einfließen dürfen/sollen. Es verfälscht aber dadurch das Saldo.
Was hier wirklich korrekt ist, weiß ich leider auch nicht. Fakt ist aber, dass unsere Kunden, die einen Überblick über deren Bargeldbestand haben wollen, dieses Problem haben.
PS: Meines Wissens nach wird ein Kassenbuch in DATEV gepflegt. Bedeutet, dass aus meiner Sicht, aus rechtlicher Sicht alles in Ordnung ist.
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