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Ab 1.1.24 TSE Seriennr. am Beleg
#21
So, folgende Antwort bekam ich nun...
" Laut Dev ist das rechtens, da aus der Signatur und dem PulicKey, die im QR Code enthalten sind, die SN errechnet werden kann."
Wenn ich helfen konnte, bewerte mich und Du hast auch mir geholfen! kassenclaudio
[Bild: signatur.jpg]
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  • schlesierring (01-15-2024)
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#22
Heißt aber auch, dass ich den QR Code auf den Belegen wieder aktivieren muss, oder?
Grüße

mabaker1506
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  • schlesierring (01-15-2024)
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#23
Warum, denn? Ich würde davon ausgehen, solange je alle Informationen enthalten sind ist das in Ordnung. Wenn natürlich der QR-Code andere Informationen enthält wie der Ausdruck an und für sich, dann würde ich sagen ja.
Wenn ich helfen konnte, bewerte mich und Du hast auch mir geholfen! kassenclaudio
[Bild: signatur.jpg]
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  • schlesierring (01-15-2024)
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