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Ab 1.1.24 TSE Seriennr. am Beleg
#1
Hallo,
ab dem 1.1. muss ua. auch die Seriennr. des TSE Moduls auf dem Beleg stehen. Dies ist soweit ich sehe bei Korona noch nicht der Fall!
mfG.
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#2
Die steht doch drauf!
   
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#3
Das ist die Kassen Nr., nicht das TSE. Beide Angaben sind ab 1.1. verpflichtend.

https://www.handwerksblatt.de/themen-spe...kassenbons
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#4
Du hast tatsächlich Recht, ich habe mir den Ausdruck bei der Einrichtung nochmal angesehen und es ist die Kasse. Du bist ein Fuchs. Ich gebe das direkt so weiter!
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#5
Was mir gerade noch zufällig aufgefallen ist: Bei einer Belegumkehr (Korrektur) an der Kasse fehlen die Steuerdaten komplett, zumindest im Backoffice-Archiv (im Browser) als auch auf der PDF Kopie. Bin gerade nicht Vorort um zu prüfen, ob die Daten im Original/Papierbeleg vorhanden sind. IMHO müssten die Daten, da ein "Geschäftsvorfall", auch vorhanden sein!?
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#6
So, die Sache mit der Seriennummer ist nun in Prüfung.
Bei der Belegumkehr ist an der Kasse alles enthalten (Steuerreferenz), in der Cloud unter den Belegen fehlt diese Info wirklich. Ich denke das ist zu vernachlässigen, ich kann mich erinnern das vor einiger Zeit sich der Beleg in der Cloud (Anzeige) in einigen Dingen nicht mit dem tatsächlichen Beleg (an der Kasse) deckte. Ich habe auch das zur Prüfung weitergegeben.
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#7
(25.12.2023, 10:07)heidebäcker schrieb: Das ist die Kassen Nr., nicht das TSE. Beide Angaben sind ab 1.1. verpflichtend.

https://www.handwerksblatt.de/themen-spe...kassenbons

Folgende Antwort bekam ich gerade.
"Mit Kasse 2.1.18 steht dann die TSE SN auf dem Beleg. Laut Gesetzgeber reicht aber auch der QR Code aus."
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#8
(27.12.2023, 13:13)Koronix schrieb: So, die Sache mit der Seriennummer ist nun in Prüfung.
Bei der Belegumkehr ist an der Kasse alles enthalten (Steuerreferenz), in der Cloud unter den Belegen fehlt diese Info wirklich. Ich denke das ist zu vernachlässigen, ich kann mich erinnern das vor einiger Zeit sich der Beleg in der Cloud (Anzeige) in einigen Dingen nicht mit dem tatsächlichen Beleg (an der Kasse) deckte. Ich habe auch das zur Prüfung weitergegeben.

Auch hierzu kam gerade Antwort.

"Es wurde ein Issue aufgemacht. Dann sollten auch am Korrketurbeleg die TSE Informationen in der Cloud dran stehen."
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#9
(27.12.2023, 13:33)Koronix schrieb:
(25.12.2023, 10:07)heidebäcker schrieb: Das ist die Kassen Nr., nicht das TSE. Beide Angaben sind ab 1.1. verpflichtend.

https://www.handwerksblatt.de/themen-spe...kassenbons

Folgende Antwort bekam ich gerade.
"Mit Kasse 2.1.18 steht dann die TSE SN auf dem Beleg. Laut Gesetzgeber reicht aber auch der QR Code aus."

Der reicht aber nur aus, wenn dort auch die TSE Seriennummer enthalten ist, was derzeit dort auch nicht der Fall ist. Soweit ich erkennen kann...
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#10
Die Seriennummer lässt sich aus den enthaltenen Daten im QR-Code errechnen.
Die Seriennummer der TSE war früher sogar mal auf dem Beleg, weil es aber so viele Beschwerden gab, dass es so viel Text und zu viel Papier wäre, wurde diese wieder vom Beleg entfernt. Nun muss das ganze wieder drauf. So ist auch die Aussage von der Combase.
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