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Hallo, ich bin seit 30 jahren Friseurin und mein Chef benutzt immer noch eine Excel-Tabelle als Kasse.
Jetzt meine Frage, ist es ab nächstes Jahr Pflicht eine GoBD konforme Kasse zu benutzen,
da im nächsten Jahr die Vorgaben, wie ich gehört habe noch strenger werden.
Mein Chef behauptet, es ginge noch ohne.
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Die Pflicht zur Verwendung eines Aufzeichnungssystems wie z.B. die Registrierkassenpflicht ist nach wie vor nicht vorgesehen, insofern hat dein Chef zum jetzigen Zeitpunkt recht.
Allerdings stelle ich es mir im Falle einer Prüfung durchaus interessant vor mit der Excel-Tabelle... Da würde man sich mit einer Kasse vermutlich deutlich leichter tun.
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Ja, eine offene Ladenkasse mit handschriftlicher Aufzeichnung ist weiterhin zulässig.
In deinem Fall wäre ich mir nicht ganz sicher. Normalerweise gilt, dass du nicht wieder zu einer offenen Ladenkasse zurückgeben kannst, wenn du bereits eine Computerkasse in deinem Unternehmen verwendet hast. Es ist somit davon abhängig, ob der jeweilige Prüfer den PC mit Excel bereits als ein elektronisches Abrechnungssystem sieht.
Folgende 1 Mitglied sagten dankten Thomas für diesen Beitrag:1 Mitglied danken Thomas für diesen Beitrag
• HEXESAUERKRAUT (05-13-2019)
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Na, dann muss ich mich eben weiter mit dieser lästigen Tabelle herumärgern. Vielen Dank für die netten Antworten!
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Ist mir genauso bekannt wie ds hier erklärtwurde. Kunden erzählen mir oft, dass alleine das Steuerbüro jedoch schon deutlich mehr Unterlagen einfordert und für Mehrarbeit sorgt, sodass sich die Meisten früher oder später dann doch für eine GoBD konforme Kasse entscheiden, und investieren die gewonnene Zeit lieber in Freizeit oder mehr Produktivität.
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Über Das Thema würde ich gern noch mehr erfahren. Unser Steuerberater hat mir auch schon mitgeteilt, dass es ab 2020 neue Bestimmungen für die Kassen gibt, wusste aber nichts konkretes dazu.
Weiß jemand etwas genaues darüber?
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Erstmal gilt keine Eile, zumindest für bestehende Kassensysteme bleibt noch bis 2023 Zeit, erst dann muss man ein System mit Sicherheitsmodul verwenden. Belegausgabepflicht, wie bereits in Österreich, kommt 2020 auch in Deutschland. Bei Geschäften mit Kleinbeträgen kann man aber eine Befreiung beantragen. Wichtig: Zum 1. Januar müssen die (bestehenden) Kassen beim FA registriert werden!
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Befreieung von der Ausgabe eines Kassenbons ist nur möglich,
Aus Gründen der Praktikabilität und Zumutbarkeit können Unternehmen, die Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen verkau fen, zwar beim Finanzamt die Befreiung von die ser Verpflichtung beantragen. So könnten zum Beispiel Würstchenverkäufer auf Sportplätzen und Schützenfesten von der Bonpflicht befreit werden. Aufgrund des Beratungsverlaufes und der Anhörungen im Gesetzgebungsverfahren ist jedoch davon auszugehen, dass bei Verwendung elektronischer Kassensysteme die Befreiungsmög lichkeit, die im Ermessen des jeweiligen Finanz amtes liegt, nicht angewendet wird.
So schreibts der Fachverband
“Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt.”
… sagte der deutsche Schriftsteller und Maler Joachim Ringelnatz, der 1883 geboren wurde.